Aktualisiert: 28.6.2022
Aktualisiert: 28.6.2022
“Ein/e Christ/in ist kein/e Christ/in.” Deshalb ist es alte Tradition, dass die kirchliche Gemeinschaft den Unerfahrenen im Glauben eine/n erfahrene/n Christ/in zur Seite stellt. Im Laufe der Geschichte hat sich die Aufgabe und Rolle der Firmpat:innen von einem kirchlichen Dienst zu einem familiären “Ehrenrang” entwickelt – unter Umständen ohne Bezug zum kirchlichen Glauben.
Wie auch immer das in deiner Familie ist: Dir als Firmkandidat:in wünschen wir eine Bezugsperson
Diese Bezugsperson nennen wir Buddy.
Idealerweise sind die Firmpat:innen auch die Firmbuddies – und die Firmbuddies die Firmpat:innen. Manchmal ist das nicht möglich: aus örtlichen, zeitlichen oder anderen – auch kirchenrechtlichen – Gründen. Dann hast du zwar keine:n Patin:en im kirchenrechtlichen Sinn, jedenfalls aber eine:n Buddy, die:der dich auch im Firmgottesdienst begleitet.
In die kirchlichen Matriken (Bücher) eingetragen werden können nur Buddies, die die kirchenrechtlichen Voraussetzungen für das Pat:innenamt erfüllen. Dafür brauchen wir, wenn die Pat:innen in Österreich getauft wurden, nur den Namen und das Geburtsdatum der Pat:innen. Im Ausland getaufte Pat:innen bringen bitte eine Bestätigung aus Ihrem Heimatland mit, dass sie die kirchenrechtlichen Kriterien für das Pat:innenamt erfüllen.