Firmpaten

Aktualisiert: 12.3.2026

PatInnen: ein kirchliches Ehrenamt

Die Firmung ist – nach der Taufe und dem (regelmäßigen) Empfang der heiligen Kommunion – das dritte Eingliederungssakrament in die Kirche. PatInnen haben den kirchlichen Auftrag, diese Eingliederung immer wieder zu unterstützen. Das setzt voraus, dass sie

  • selbst am kirchlichen Leben teilnehmen (v.a. regelmäßig den Sonntagsgottesdienst mitfeiern) und
  • den katholischen Glauben aus eigener Erfahrung kennen(lernen möchten) – also auch praktizieren (möchten).
  • Sie sollen selbst getauft und gefirmt sein (und, falls verheiratet, kirchlich getraut sein) und bekennendes Mitglied der katholischen Kirche (also nicht ausgetreten).
  • Das Kirchenrecht empfiehlt, dass die Taufpatin (der Taufpate) nach Möglichkeit auch Firmpatin (-pate) ist.

 

Haben Sie in Ihrem Familien- oder Freundeskreis jemanden, der

  • alle diese Voraussetzungen erfüllt – und auch einen „guten Draht“ zu Ihrer/m Firmkandidatin/en hat oder entwickeln möchte? Wunderbar!
  • zumindest einen Teil der Voraussetzungen erfüllt? Vielleicht ist die Aussicht, FirmpatIn zu werden, auch ein Ansporn, die eigene Kirchenverbundenheit wieder zu stärken. Wer getauft, aber noch nicht gefirmt ist, kann die Zeit bis zur Firmung nutzen, die eigene Firmvorbereitung (in unserer Pfarre oder anderswo) nachzuholen, und dann gemeinsam mit dem Patenkind gefirmt werden.

 

Eltern können nicht PatInnen ihrer eigenen Kinder sein. Die PatInnen versprechen ja bei der Taufe, die Eltern zu unterstützen – sind also eine zusätzliche Ressource für die Eltern. Eltern können aber Firmbuddies sein.

 

Die Firmung kann auch ohne PatIn gespendet werden. Oder eben mit einer (einem) Firmbuddy.

Buddies als Alternative

Alternativ zu den PatInnen können Buddies die FirmkandidatInnen dem Firmspender vorstellen (sie bei der Feier der Firmung „nach vorne begleiten“). Auch Eltern kommen (im Unterschied zum PatInnenamt) für diese Aufgabe in Frage. Buddies sollen zumindest christlich getauft sein (egal ob katholisch, evangelisch, orthodox oder in einer anderen christlichen Konfession) und sich auch zur Mitgliedschaft in ihrer Kirche bekennen (also nicht aus ihrer Kirche ausgetreten sein). Idealerweise sind die Buddies auch zumindest einige Jahre an Lebenserfahrung reifer als die Firmlinge.

Online-Formular und Matrikeneintrag

Alle Familien bekommen zeitgerecht den Link zu einem Online-Formular gemailt, in das sie bitte die Angaben zu PatInnen UND Buddies eintragen.

 

In den kirchlichen Matriken (Büchern) als PatIn vermerkt werden kann nur, wer die kirchenrechtlichen Voraussetzungen für das Patenamt erfüllt. Dazu brauchen wir folgende Angaben bzw. Dokumente – die (Erz-)Diözese, in der die Taufe gespendet wurde, ist auf dem Taufschein ersichtlich:

a) Für PatInnen, die in der Erzdiözese Wien getauft wurden, reichen die Angaben aus dem Online-Formular.

b) Von PatInnen, die außerhalb der Erzdiözese Wien, aber in Österreich getauft wurden, bitte – zusätzlich zu den Angaben im Online-Formular – eine Kopie ihres Taufscheins (PDF oder lesbares Bild) ans Pfarrbüro mailen.

c) Um PatInnen von außerhalb Österreichs in unsere Matriken eintragen zu können, brauchen wir bitte –zusätzlich zu den Angaben im Online-Formular – folgende Dokumente: bitte entweder in Kopie zur Firmfeier mitbringen oder als PDF oder lesbares Bild ans Pfarrbüro mailen:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel (Bestätigung der Wohnadresse im Ausland)
  • Bestätigung des kirchlichen Personenstands („Patenschaftsbestätigung“) – wird meist vom Pfarrer vor Ort ausgestellt – mit den Angaben entsprechend dem Matrikenformular TAU-71 der Österr. Bischofskonferenz: Matrikenformular TAU-71 Bestätigung d. kirchl. Personenstands

Nur wenn alle nötigen Angaben bzw. Dokumente vollständig vorliegen, können wir den Matrikeneintrag vornehmen. Wir danken für Ihr Verständnis.