Firmpat:innen bzw. -buddies
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Firmpat:innen bzw. -buddies

Aktualisiert: 11.8.2022

Pat:innen: ein kirchliches Ehrenamt

Die Firmung ist – nach der Taufe und dem (regelmäßigen) Empfang der heiligen Kommunion – das dritte Eingliederungssakrament in die Kirche. Pat:innen haben den kirchlichen Auftrag, diese Eingliederung immer wieder zu unterstützen. Das setzt voraus, dass sie

  • selbst am kirchlichen Leben teilnehmen (v.a. regelmäßig den Sonntagsgottesdienst mitfeiern) und
  • den katholischen Glauben aus eigener Erfahrung kennen(lernen möchten) – also auch praktizieren (möchten).
  • Sie sollen selbst getauft und gefirmt sein (und, falls verheiratet, kirchlich getraut sein) und bekennendes Mitglied der katholischen Kirche (also nicht ausgetreten).
  • Das Kirchenrecht empfiehlt, dass die Taufpatin (der Taufpate) nach Möglichkeit auch Firmpatin (-pate) ist.

 

Haben Sie in Ihrem Familien- oder Freundeskreis jemanden, der

  • alle diese Voraussetzungen erfüllt – und auch einen “guten Draht” zu Ihrer/m Firmkandidatin/en hat oder entwickeln möchte? Wunderbar!
  • zumindest einen Teil der Voraussetzungen erfüllt? Vielleicht ist die Aussicht, Firmpat:in zu werden, auch ein Ansporn, die eigene Kirchenverbundenheit wieder zu stärken. Wer getauft, aber noch nicht gefirmt ist, kann die Zeit bis zur Firmung nutzen, die eigene Firmvorbereitung (in unserer Pfarre oder anderswo) nachzuholen, und dann gemeinsam mit dem Patenkind gefirmt werden.

 

Eltern können nicht Pat:innen ihrer eigenen Kinder sein. Die Pat:innen versprechen ja bei der Taufe, die Eltern zu unterstützen – sind also eine zusätzliche Ressource für die Eltern. Eltern können aber Firmbuddies sein.

 

Die Firmung kann auch ohne Pat:in gespendet werden. Oder eben mit einer (einem) Firmbuddy.

Buddies als Alternative

Alternativ zum Pat:innenamt besteht die Möglichkeit, die Firmkandidat:innen als Buddies zur Firmung zu begleiten. Auch Eltern können (im Unterschied zum Pat:innenamt) Firmbuddies sein. Idealerweise sind die Buddies zumindest einige Jahre an Lebenserfahrung reifer als die Firmlinge – und erfüllen zumindest einige der Voraussetzungen für das Pat:innenamt.

In die kirchlichen Matriken (Bücher) als Pat:in eingetragen werden kann nur, wer die kirchenrechtlichen Voraussetzungen für das Pat:innenamt erfüllen. Dafür brauchen wir, wenn die Pat:innen in Österreich getauft wurden, nur den Namen und das Geburtsdatum der Pat:innen. Im Ausland getaufte Pat:innen bringen bitte eine Bestätigung aus Ihrem Heimatland mit, dass sie die kirchenrechtlichen Kriterien für das Pat:innenamt erfüllen.