Aktualisiert: 11.8.2022
Aktualisiert: 11.8.2022
Die Firmung ist – nach der Taufe und dem (regelmäßigen) Empfang der heiligen Kommunion – das dritte Eingliederungssakrament in die Kirche. Pat:innen haben den kirchlichen Auftrag, diese Eingliederung immer wieder zu unterstützen. Das setzt voraus, dass sie
Haben Sie in Ihrem Familien- oder Freundeskreis jemanden, der
Eltern können nicht Pat:innen ihrer eigenen Kinder sein. Die Pat:innen versprechen ja bei der Taufe, die Eltern zu unterstützen – sind also eine zusätzliche Ressource für die Eltern. Eltern können aber Firmbuddies sein.
Die Firmung kann auch ohne Pat:in gespendet werden. Oder eben mit einer (einem) Firmbuddy.
Alternativ zum Pat:innenamt besteht die Möglichkeit, die Firmkandidat:innen als Buddies zur Firmung zu begleiten. Auch Eltern können (im Unterschied zum Pat:innenamt) Firmbuddies sein. Idealerweise sind die Buddies zumindest einige Jahre an Lebenserfahrung reifer als die Firmlinge – und erfüllen zumindest einige der Voraussetzungen für das Pat:innenamt.
In die kirchlichen Matriken (Bücher) als Pat:in eingetragen werden kann nur, wer die kirchenrechtlichen Voraussetzungen für das Pat:innenamt erfüllen. Dafür brauchen wir, wenn die Pat:innen in Österreich getauft wurden, nur den Namen und das Geburtsdatum der Pat:innen. Im Ausland getaufte Pat:innen bringen bitte eine Bestätigung aus Ihrem Heimatland mit, dass sie die kirchenrechtlichen Kriterien für das Pat:innenamt erfüllen.