Mit 1. September 2024 hat mich Erzbischof Kard. Schönborn – neben meiner bisherigen Tätigkeit – auch zum Diakon in Stammersdorf und Strebersdorf, also insgesamt in drei Pfarren, ernannt. Ich kann damit grundsätzlich im gesamten Seelsorgeraum Floridsdorf-Nord tätig werden: nach Beratung im Pastortalteam des Seelsorgeraumes und unter der Leitung unseres Seelsorgeraumleiters.
Im selben Ausmaß, wie es gelingt, in meinen bisherigen Arbeitsbereichen Ressourcen freizubekommen, können weitere Aktivitäten im und für den Seelsorgeraum folgen.
In Cyrill und Method bin ich unter anderem in folgenden Aufgabenbereichen tätig:
Sakramentenspendung:
Eucharistie (Hl. Messe) – Assistenz, Predigtdienst, ggf. Zeremoniär
Taufe – Taufspendung, Predigtdienst
Firmung – Assistenz, ggf. Zeremoniär
Eheschließung – Assistenz (das Ehesakrament spenden einander die Braut-/Eheleute), Predigtdienst
Sakramentenvorbereitung:
Taufvorbereitung – Taufablaufgespräch, geistl. Leitung Glaubensgespräch
Beichtvorbereitung (v.a. im Rahmen von Kommunion- und Firmvorbereitung)
Kommunionvorbereitung
Firmvorbereitung
Vorbereitung der kirchlichen Traung – Trauungsablauf, ggf. auch Trauungsprotokoll (Brautleutegespräch)
Sakramentalien:
Kindergottesdienste – ggf. Leitung, Predigtdienst
Worship Night – liturgischer Vorsteher
Kirchliche Begräbnisse – Leitung, Predigtdienst
Aussprache und geistliches Gespräch
Ich arbeite in folgenden Teams der Pfarre Cyrill u. Method mit:
Pfarrteam
Pfarrgemeinderat
Erstkommunion(leitungs)team mit Erstkommunionkindern weit über das Pfarrgebiet von Cyrill und Method hinaus
Firm(leitungs)team – heuer mit 2 „Firmkursen“ (F25 und F26) teilweise parallel, wobei wir F26 erst im (Spät-)Herbst 2025 zu entwickeln begonnen haben, nachdem wir nicht alle InteressentInnen in F25 unterbringen konnten
Kinderliturgieteam
Schulpastoral: Schulgottesdienste und -feiern VS Schumpeterweg (einzige Schule im Pfarrgebiet Cyrill u. Method), VS Rittingergasse (Pfarrgebiet St. Markus), AHS Ödenburgerstraße (Pfarrgebiet Großjedlersdorf)
Seit der „Pensionierung“ der Ju(gend)Li(turgie)-Crew im Mai 2025 koordiniere ich provisorisch die Jugendmessen in Cyrill u. Method.
Weitere (kontinuierliche oder punktuelle) Aufgaben in Cyrill u. Method:
MitarbeiterInnengewinnung und -betreuung
Verwaltung des Pfarrkalenders (als einer von 5 Schreibberechtigten)
Öffentlichkeitsarbeit: Homepageseiten meiner Arbeitsbereiche
Unterstützung der Teamleitung der Dreikönigsaktion (SternsingerInnen)
Aushilfe Mesnerei (bei Gottesdiensten ohne ehrenamtliche/n Mesner/in)
Aushilfe Pfarrkanzlei (Journaldienst bei Abwesenheit der Pfarrsekretärin)
In Stammersdorf unterstütze ich das Erstkommunionteam v.a. bei der Vorbereitung der Kindermessen im Rahmen der Kommunionvorbereitung – auch mit dem Predigtdienst in diesen Gottesdiensten. Bei zwei „AGO-Kindergottesdiensten“ im Frühjahr 2026 werde ich die Moderation übernehmen. Die Firmvorbereitung unterstütze ich gemeinsam mit dem Firmteam von Cyrill und Method, indem wir (schon seit Jahren) zahlreiche Firmlinge aus Stammersdorf (und auch aus etlichen anderen Pfarren des 21. Bezirks und darüber hinaus) in Cyrill und Method auf die Firmung vorbereiten und zur Firmung begleiten. Bei der Startklausur des Struktur(entwicklungs)teams im Sommer 2025 war ich mit dabei. Neu ist meine Mitwirkung bei der Kinder-Nikolausfeier am 6.12.2025 – ich verrate hier nicht, in welcher Rolle 😉 . Bereits zum wiederholten Mal feiern wir das Patrozinium St. Nikolaus (in) der Stammersdorfer Pfarrkirche mit einer „ostkirchlichen“ Liturgie (in der Tradition, der auch der Heilige Nikolaus selbst entstammt): Da darf ich als Diakon im griech.-kath. Ritus mitwirken.
Gelegentlich bin ich auch in Strebersdorf zu Gast und predige und/oder assistiere in der Eucharistiefeier oder helfe z.B. beim Friedhofsgang aus.
Seelsorgeraum und Dekanat:
Pastoralteam Seelsorgeraum (Stammersdorf – Strebersdorf – Cyrill u. Method)
Koordinierungsteam Seelsorgeraum
Vernetzung Leiterinnen Kommunionvorbereitung und anderer Teams/Initiativen in den Pfarren des Seelsorgeraums
Vernetzung PastoralassistentInnen und Diakone im diözesanen Beruf im 21. Bezirk
Dekanatskonferenz (Wien 21)
Vernetzung mit PfarrerInnen, PastorInnen, Priestern, (leitenden) MitarbeiterInnen der verschiedenen christlichen Kirchen im 21. Bezirk (Ökumene)
Zum Dienst eines Diakons gehören auch:
Tägliches Stundengebet (Laudes und Vesper)
Studium
Vorbereitung

Keine Sorge: Eine Göttliche Liturgie im byzantinischen (griechisch-katholischen) Ritus dauert nicht viel länger als eine Festmesse in Cyrill und Method 😉
Ökumenischer Gottesdienst im Rahmen der Weltgebetswoche für die Einheit der ChristInnen am 19.1.2025 in der evang.-luth. Pfarrkirche in der Weisselgasse, Wien 21


Ökumenisches Podiumsgespräch im Rahmen der Bibelausstellung am 11.6.2024 in der röm.-kath. Pfarrkirche Strebersdorf
Stand: 2.12.2025
Präambel:
Die Diakone erhalten die Sendung und die Vollmacht, dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen. (Vgl. c. 1009 § 3 CIC)
§ 5 – Rechtsnatur des Dienstverhältnisses:
Durch die Weihe und die daraus folgende sakramentale Sendung Christi wird der Diakon ein Mitglied der Hierarchie. Dies bestimmt seinen theologischen und rechtlichen Stand in der Kirche. Der Ständige
Diakon (im Folgenden als „Diakon“ bezeichnet) ist gemäß c. 266. CIC Kleriker. Durch die Inkardination, die mit der Weihe erfolgt, untersteht der Diakon kirchenrechtlich dem Ordinarius.
§ 12 – Ernennung:
(4) Gemäß des Gehorsamsversprechens bei der Weihe ist der Diakon verpflichtet, wenn er nicht durch ein rechtmäßiges Hindernis entschuldigt ist, eine Aufgabe, die ihm vom Ordinarius überträgt, zu übernehmen und treu zu erfüllen.
§ 13 – Vorgesetzter:
(1) Unmittelbarer Vorgesetzter des Diakons ist der jeweilige Leiter der Pfarre oder Dienststelle, für die der Diakon ernannt wurde.
§16 – Kooperationsvereinbarung, Mitarbeitergespräch:
(1) Auf Grundlage der Ernennungsdekrete wird die grundsätzliche Aufgabenverteilung und die Aufgabenumschreibung in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten.
(2) Vor oder am Beginn eines jeden Arbeitsjahres wird die Kooperationsvereinbarung evaluiert und Änderungen werden schriftlich dokumentiert.
(3) Alle Diakone, die in der Erzdiözese Wien eine Aufgabe ausüben, sind verpflichtet, jährlich mit ihrem unmittelbaren Vorgesetzten ein Mitarbeitergespräch (MAG) zu führen. Dabei gelten die Bestimmungen des Handbuchs „Das strukturierte Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch in der Erzdiözese Wien“.
§ 18 – Zeitliche Gestaltung des Dienstes:
(2) Dem Wesen des diakonalen Dienstes für Diakone im diözesanen Beruf entspricht der volle Einsatz der beruflich zur Verfügung stehenden Kräfte und auch der Arbeitszeit. Das bedeutet, dass in der Regel die Arbeitszeit des Diakones im diözesanen Beruf über das gesetzliche Ausmaß im weltlichen Berufsleben hinausgeht; dies gewährleistet eine dem Wesen des diakonalen Dienstes entsprechende Verfügbarkeit. Eine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit nach Stunden wird allerdings nicht festgelegt. Bei verheirateten Diakonen im diözesanen Beruf ist auf ausreichend Zeit für und mit Ehefrau und Kindern Rücksicht zu nehmen. Zur diakonalen Tätigkeit gehören auch Gebet, Studium und Vorbereitungen.
(3) Für alle Diakone sind die Pflege der Hausgemeinschaft in der Familie, das Gebet, das Studium der theologischen Schriften, die Vorbereitung auf die Predigt und die liturgischen Feiern und die Sorge um die Mitbrüder Teil ihres Wirkens.
(4) Eine Regelung für die zeitliche Gestaltung des Dienstes dient als Schutz vor Überforderung durch persönliche Erwartungen und Ansprüche von anderen. Sie hilft, die persönliche Planung mit der Ressource Zeit verantwortungsbewusst zu gestalten und bietet ebenso einen Orientierungsrahmen für Vereinbarungen im Blick auf mehrere Einsatzorte. Diese Regelung wird in der für alle Diakone verbindlichen Kooperationsvereinbarung festgehalten.
(7) Jedem Diakon steht pro Woche ein voller dienstfreier Tag und darüber hinaus pro Monat ein Tag für einen Einkehrtag zu. Die konkreten Termine sind mit dem unmittelbar kirchlichen Vorgesetzten zu vereinbaren.
(8) In der Regel sollen im Sinne der Ehe und Familie 1 Samstag und 1 Sonntag pro Monat für diese reserviert und von pfarrlichen Verpflichtungen frei sein.
(9) Die konkrete Koordination der Arbeit erfolgt immer in Absprache mit dem unmittelbaren Vorgesetzten und die Abwesenheiten sind mit dem Vorgesetzten zu vereinbaren und gegebenenfalls im Team zu koordinieren.
(10) In erster Linie sind die Aufgaben des Ernennungsdekretes oder der Ernennungsdekrete zu erfüllen. Darüber hinaus jene Aufgaben, die vom Ordinarius oder dem Dienstvorgesetzten (siehe § 13) dem Diakon anvertraut sind und auch der Kooperationsvereinbarung entsprechen.
§ 19 – Fortbildung und Tagungen:
(1) Der Diakon ist zu spiritueller Vertiefung und beruflicher Fortbildung verpflichtet.
(2) Die Teilnahme an Studientagen und Konferenzen auf Diözesan- und Dekanatsebende (Pastoralund/oder Kleruskonferenzen) ist Teil des Dienstes.
§ 23 – Zusammenarbeit:
(1) Der Diakon ist unbeschadet seiner besonderen Verantwortung für die ihm übertragenen Aufgaben zur Zusammenarbeit mit Priestern und allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Einsatzgebietes verpflichtet. Dabei soll diese Zusammenarbeit sich nicht nur auf dienstliche Belange beschränken, sondern eine angemessene Form geistlicher Gemeinschaft finden.
(2) Die Aufgabenverteilung im konkreten Einsatzgebiet zwischen Priestern, Diakonen, Pastoralassistenten und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgt unter Berücksichtigung des für das Einsatzgebiet maßgeblichen Pastoralkonzeptes oder der Stellenbeschreibung nach Absprache mit den Betroffenen durch den unmittelbaren kirchlichen Vorgesetzten des Diakons. Sie ist in einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung verbindlich festzuhalten.
(4) Der Diakon soll auch über sein Einsatzgebiet hinaus Bereitschaft zur Kooperation zeigen. Entsprechend seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten soll er Mit- und Aushilfen in anderen Bereichen, in seinem Entwicklungsraum, Seelsorgeraum, Pfarrverband oder auch in überpfarrlichen Bereichen übernehmen, soweit das mit seiner, in den Dekreten genannten, konkreten Aufgabenzuweisung vereinbar ist.